Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen

Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen


Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen sind nach Abwasserrecht entsprechend der länderspezifischen Regelungen regelmäßig zu prüfen.


Durchführung einer Dichtheitsprüfung im Zuge einer Generalinspektion

Das bedeutet, dass Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider entsprechend der DIN 1999-100 und der DIN 4040-100 alle 5 Jahre einer sogenannten Generalinspektion zu unterziehen sind.


Diese beinhaltet unter anderem:


  • die Überprüfung des Betriebstagebuches,
  • der Bemessung der Anlage sowie
  • die Überprüfung des baulichen Zustandes des geleerten Abscheiders
  • mit einer anschließenden Dichtheitsprüfung der komplett gefüllten Anlage sowie der zuführenden Rohrleitungen und Schächte nach DIN EN 1610.

Seit über 20 Jahren bietet die GZS und Ihre angeschlossenen Partnerunternehmen diese Generalinspektion im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Berlin an. Durch die Erfahrung von mehr als 600 Prüfungen jährlich gewährleistet Ihnen die GZS einen umfangreichen Erfahrungsschatz zu diesem Themengebiet.


Außerdem bieten wir Ihnen die 2,5 jährliche Überprüfung der Leichtflüssigkeits-abscheideranlagen gemäß der Indirekteinleiterverordnung in Hessen (§ 1 VGS) und in Thüringen (§ 5 ThürinEVO) an.


Welche Vorteile haben Sie durch die von der GZS durchgeführten Prüfungen?


Sie erhöhen Ihre Umweltsicherheit und reduzieren Ihr Haftungsrisiko!


Denn bedenken Sie, ein Liter Öl kann bis zu

1 Millionen Liter Wasser verschmutzen.


Verunreinigungen des Bodens, z.B. hervorgerufen durch Undichtigkeiten im Leichtflüssigkeitsabscheider, können sehr schnell zu 5stelligen Sanierungskosten führen, so dass die regelmäßige Prüfung Ihrer Anlagen Ihre Sicherheit erhöht und Sie vor haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen schützen kann.


Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere Leistungen zum Themenbereich Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen an:


  • Durchführung von Sachkundeschulungen für Leichtflüssigkeits- und /oder Fettabscheideranlagen.
  • Abwasserprobenahme in Zusammenarbeit mit unseren Partnern
  • Beratung in allen Fragen rund um den Leichtflüssigkeitsabscheider
  • Beratung und Konzeption bei ggf. notwendigen Sanierungsmaßnahmen
  • Planung und Konzeption von neuen Abscheideranlagen

Stand: Februar 2021

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